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der rechtliche Rahmen

Jedes Unternehmen, also auch unser "Mehrgenerationen-Wohnprojekt", benötigt einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. Da nach unserer Auffassung das Recht den Menschen dienen soll und nicht umgekehrt, haben wir uns nach ausführlicher Beschäftigung mit dieser komplizierten und anspruchsvollen Thematik für die "eingetragene Genossenschaft (eG)" als die ideale Rechtsform entschieden.

Kurz vor dem Kauf der Hubertusmühle im Jahr 2019 wurde zu diesem Zweck die "Hubertusmühle eG" gegründet. Diese kaufte dann die Hubertusmühle, um hier ein kleines, feines und überschaubares Wohnprojekt aufzubauen. 

 

Parallel dazu hat sich die "Hubertusmühle eG" mit der gemeinnützigen „Stiftung trias“ aus Hattingen (www.stiftung-trias.de) zusammengetan, die den Grund und Boden erworben hat. Dies bedeutet konkret, dass die „Hubertusmühle eG“ die Gebäude gekauft hat und die „Stiftung trias“ die Grundstücke. Diese Grundstücke hat die Stiftung durch einen auf 99 Jahre laufenden Erbbauvertrag wieder an die Genossenschaft zurückgegeben. 

 

Durch dieses rechtliche Konstrukt sind die Wohnhäuser und Grundstücke nur in gegenseitiger Absprache frei verkäuflich und somit für alle nachfolgenden Generationen dauerhaft gesichert. Denn die „Stiftung trias“ fühlt sich der Schaffung und der Wahrung von Wohn- und Lebensraum für sozial gemischte, generationsübergreifende, nachbarschaftliche und ökologisch orientierte Wohnformen verpflichtet. 

Wir sind sehr froh darüber, diesen verlässlichen Partner an unserer Seite zu haben.